- Regressklage
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Re|grẹss|kla|ge, die (Rechtsspr.):Klage zur Durchsetzung eines Regressanspruchs.* * *
Re|grẹss|kla|ge, die (Rechtsspr.): Klage zur Durchsetzung eines Regressanspruchs.
Universal-Lexikon. 2012.
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Universal-Lexikon. 2012.
Regress — Re·grẹss der; es, e; Jur; der Rückgriff z.B. von einer Firma, die für einen Schaden verantwortlich gemacht wird, auf eine andere Firma (z.B. einen Zulieferer), der den Schaden eigentlich verursacht hat: Sollte uns durch Ihre Lieferverzögerung… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache