Regressklage

Regressklage
Re|grẹss|kla|ge 〈f. 19Klage wegen eines Regresses

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Re|grẹss|kla|ge, die (Rechtsspr.):
Klage zur Durchsetzung eines Regressanspruchs.

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Re|grẹss|kla|ge, die (Rechtsspr.): Klage zur Durchsetzung eines Regressanspruchs.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Regress — Re·grẹss der; es, e; Jur; der Rückgriff z.B. von einer Firma, die für einen Schaden verantwortlich gemacht wird, auf eine andere Firma (z.B. einen Zulieferer), der den Schaden eigentlich verursacht hat: Sollte uns durch Ihre Lieferverzögerung… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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